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Neue Corona-Regeln
Lockerungen für ungeimpfte Amateurfußballer

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Neue Corona-Regeln: Lockerungen für ungeimpfte Amateurfußballer
Foto: Markus Weissenfels

Das Land Nordrhein-Westfalen lockert seine Corona-Schutzverordnung. Das hat Auswirkungen auf den Amateurfußball.

Die Anpassung der Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen wirkt sich auch auf den Amateurfußball aus. Ab dem kommenden Freitag (4. März) dürfen Ungeimpfte wieder am Spielbetrieb teilnehmen. Voraussetzung ist negativer Schnelltest.

Das geht aus der gelockerten Corona-Schutzverordnung hervor. "Der Besuch gastronomischer Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Übernachtungsangeboten sind nun auch nicht immunisierten Personen möglich, die einen gültigen negativen offiziellen Schnelltest vorweisen können", teilt das Land am Mittwoch mit. "Gleiches gilt für den Besuch von Museen, Konzerten und weiteren Kultureinrichtungen sowie für die gemeinsame Sportausübung außen und innen."

In den letzten Monaten wurden nicht immunisierte Amateursportler im Rahmen der 2G-Regelung gänzlich vom Spiel- und Trainingsbetrieb ausgeschlossen. Nur Erstgeimpfte durften PCR-getestet auflaufen.

"Damit können kulturelle, soziale, gesellschaftliche und sportliche Angebote wieder für die Zukunft planen", heißt es nun von NRW-Gesundheitsminister Karl Laumann. "Zur Wahrheit gehört aber auch: So wie die Beschränkungen für Ungeimpfte jetzt als letztes fallen, werden sie als erstes wiedereingeführt werden müssen, falls sich das Infektionsgeschehen wieder kritisch entwickeln sollte." Weswegen Laumann ein weiteres Mal appellierte: "Lassen Sie sich impfen!"

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